Die Gilde ist eine Gemeinschaft erwachsener, ehemaliger Pfadfinder, deren Familienangehörige und Freunde und natürlich auch Nichtpfadfinder, die sich nach unseren Werten und Gesetzen richten wollen, die Geselligkeit pflegen und die (Jugend-) Pfadfindergruppe unterstützen wollen.

In Österreich gibt es Altpfadfinder seit 1951, organisiert in ca. 100 Gilden mit rund 3200 Mitgliedern. In Neunkirchen als “Pfadfinder-Gilde Sankt Georg” 1997 gegründet, zählen wir mittlerweile rund 40 Mitglieder.

Die Dachorganisation “Pfadfinder-Gilde Österreichs”, in die wir 1999 feierlich aufgenommen wurden, ist wiederum Mitglied des weltumspannenden ISGF (International Scouts and Guides Fellowships).

Lautet der bekannte Wahlspruch der “jungen” Pfadfinder “Jeden Tag eine gute Tat”, so gilt für uns “alte” Gilde-Pfadfinder “ICH ERFÜLLE!” und bedeutet, dass sich jedes Mitglied mit seinen vorhandenen Erfahrungen, Talenten, Möglichkeiten und Mitteln im Sinne unserer Gesetze einzubringen hat.

Das Gilde Gesetz

– unsere Begabungen und Fähigkeiten entwickeln, nützen und in den Dienst der Gemeinschaft stellen

– im Dienste des Glaubens den Weg zu Gott suchen

– Toleranz üben, den Mitmenschen achten und ihm zu helfen versuchen

– die Freiheit des Einzelnen und der Gemeinschaft achten – solange nicht die Freiheit und Rechte anderer geschmälert werden

– unser Bekenntnis zur österreichischen Heimat und unser demokratisches Verständnis stärker Verwirklichen

– nicht nur Anteil nehmen an Kultur, sondern sie auch fördern und aktiv mitgestalten

– alle Bereiche der Natur schützen und wahren und die Zerstörung der Umwelt verhindern

– die Pfadfinderbewegung fördern

Mitglied bei der Gilde werden

Mitglieder können alle ehemaligen PfadfinderInnen, insbesondere der Pfadfindergruppe Dornbirn und deren noch aktiven FührerInnen werden. Darüberhinaus aber auch Freunde der Pfadfinderbewegung, die nach Einführung durch zwei bestehende Mitglieder ein dauerndes, aktives Interesse an den Idealen und der Arbeitsweise des Dornbirner Altpfadfinder-Clubs zeigen.

Über die endgültige Aufnahme entscheidet der Vorstand.